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Ortsname Cobbenrode

Ereignis-Datum: 6. Oktober 1313

Der Ortsname „Cobbenrode“ taucht in den Lehnsrollen des Grafen Ludwig von Arnsberg auf, die in seiner Amtszeit in den Jahren zwischen 1281 und 1313 angelegt wurden, ebenso im Güterverzeichnis des Grafen Wilhelm von Arnsberg vom 10.06.1313. Das Besitztum der Grafschaft Arnsberg umfasste in Cobbenrode allerdings lediglich eine „Hufe“.

 

Die späteren Besitzungen der Adelsfamilie von Kobbenrode in Cobbenrode erscheinen zunächst nicht als Eigengüter der Adelsfamilie von Cobbenrode selbst sondern zunächst als Dienstlehen des Adolf von Bruchhausen und dann des Adolf von Lembeck. Diese beiden Ministerialen trugen hier aber weder ein Haus noch einen Haupthof oder eine Mühle sondern lediglich eine „Hufe“, d. h. eine Flur von ca. 30 altdeutschen Morgen, Land zu Lehen (erbliches Nutzungsrecht, das ein Lehnsherr seinen Vasallen oder Lehnsmännern an einer ihm gehörenden Sache, dem Lehen oder Lehnsgut überließ sowie auf einem wechselseitigen Treuegelöbnis beruhte).

 

Man ging, je nach Bodengüte, davon aus, dass eine „Hufe Land“ eine Bauersfamilie ernähren konnte. Die „Hufen“ waren meist lange Streifen Ackerlandes, die an der Dorfstraße, wo auch das Gehöft stand, begannen und sich dann bei 200 Meter Breite 500 Meter lang erstreckten.

Adolphus de Bruchusen ist u. a. mit “I mans. in Kopbenrode cum viro ibid, manente in parochia Ysleue b. m. belehnt. (Güterverzeichnis des Grafen Ludwig von Arnsberg (1281-1313) in: Seibertz, Joh. Suitbert, Urk. Buch, Bd. II, Arnsberg, 1843, Urk. Nr. 551, lfd. Nr. 11, S. 108);

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